Firma oder unternehmen § 17 Begriff der Firma (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Firmenarten
Unter einem Handelsstand versteht man alle kaufmännischen Tätigkeiten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Unter den Begriff des „kaufmännisch Tätigen“ fallen Unternehmer dabei genauso wie. 17 hgb Die Firma ist rechtlich der Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Der Begriff wird umgangssprachlich auch unter Kaufleuten meistens wesentlich weitergehend verwendet, womit das Unternehmen gemeint ist. Autoren dieser Definition.
Firma definition Handelsgesetzbuch§ Handelsgesetzbuch. § (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Firmenarten hgb § 17 HGB - Firma, Begriff § 18 HGB - Firmenbildung, Grundsätze § 19 HGB - Firma, Inhalt § 20 HGB - (weggefallen) § 21 HGB - Namensänderung § 22 HGB - Erwerb bestehendes Handelsgeschäft;.
Firmengrundsätze definition Allgemeine Anforderungen an eine Firma (§ 18 HGB) Entwicklung des Firmenrechts. Firmenrechtliche Grundbegriffe. Verwechslungsgefahr. Übergangsfristen. „Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt“. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs.
Firmengrundsätze hgb Die Handelsfirma ist gemäß § 17, Abs. 1 HGB der Name eines Kaufmanns, unter dem er Geschäfte tätigt und seine Unterschrift abgibt. Unter seiner Firma kann ein Kaufmann klagen und selbst verklagt werden. Dabei gilt § 17 HGB nicht nur für Einzelkaufleute, sondern auch für Handelsgesellschaften (OHG und KG) und Kapitalgesellschaften.
Personenfirma Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist nach § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Der Unternehmer eines solchen Betriebs gilt automatisch und unmittelbar als.